Erhöhte Waldbrandgefahr!

 
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in den deren Gefährdungsbereichen jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten!

Weitere Infos finden Sie anbei in der Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck - Gültig von 22.06.2021 bis 31.10.2021!

Galerie: